9. November 2021

EU-Kommission beschließt Antidumpingzölle auf den Import von Birkensperrholz aus Russland

Am 14. Oktober hat der Ausschuss für Handelsinstrumente in der Europäischen Kommission den Vorschlag der Kommission angenommen, Zölle von bis zu 15,9% auf Birkensperrholzimporte aus Russland zu erheben. Dies ist gleichlautend mit der Höhe der vorläufigen Zölle, welche die Kommission zuvor vorgeschlagen und veröf-fentlicht hatte.

Der GD Holz steht mit seinen Mitgliedern zusammen Antidumpingzöllen ablehnend gegenüber und hat sich im Laufe des Abstimmungsverfahrens mehrfach in dieser Richtung nach Brüssel und ins deutsche Ministerium (BMWi) geäußert.

„Antidumpingzölle auf den Import einer so wichtigen Ware wie Birkensperrholz aus Russland stehen dem freien Markt und der freien Preisbildung am Markt entgegen und sind eine Erschwernis für eine Vielzahl unserer Mitglieder“, so Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz.

Der Abstimmung in Brüssel ist eine Diskussion vorausgegangen, was in diesen Verfahren eher unüblich ist. Der GD Holz ist unterrichtet, dass im Verfahren 12 Mitgliedstaaten gegen Antidumpingzölle gestimmt haben und es drei Enthaltungen gab und geht davon aus, dass sich das BMWi aufgrund des Druckes aus der Wirtschaft auf die Seite der hiesigen Importeure gestellt hat. Um die Zölle abzulehnen, wäre allerdings ein „Nein“ von 14 Mitgliedstaaten benötigt worden, die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Goebel weiter: „Wir haben von Anfang an betont, dass das Verfahren an sich legitim ist und staatliches Dumping natürlich Gegenstand einer eingehenden Untersuchung sein muss. Das Ergebnis jedoch ist insbesondere im Hinblick auf den geschädigten Importhandel und die nachgelagerten Verarbeiter bedauerlich; dies umso mehr, da die klagende Sperrholzindustrie Europas den hiesigen Bedarf ohnehin nicht allein decken kann.“

Immerhin, so der GD Holz, besteht noch die Hoffnung, dass mit Verhängung von endgültigen Zöllen nun die sofortige Suspendierung wieder vom Tisch ist. Darüber wird in einem separaten Prozess befunden. Hintergrund ist, dass die Kommission zwar Antidumpingzölle verhängen, diese aber sogleich wieder suspendieren kann – dies zunächst für neun Monate. Die Suspendierung kann dann, bei verändertem Preisgefüge der Ware, kurzfristig wieder aufgehoben werden, sodass dann Zölle auch eingezogen würden. Dieses Vorgehen würde eine erhebliche Unkalkulierbarkeit der finalen Importpreise mit sich bringen.

Berlin, 9. November 2021

EU-Kommission beschließt Antidumpingzölle auf den Import von Birkensperrholz aus Russland

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