Seit dem 12. Juni 2021 werden für den Import von russischem Birkensperrholz Antidumpingzölle zwischen 15 – 15,9 % erhoben, die Zölle sind vorläufig, eine endgültige Entscheidung soll bis Mitte Dezember fallen. Alle Betroffenen und beteiligten Unternehmen können bis zum 28. Juni eine Stellungnahme dazu abgeben. Die EU-Kommission ist nach einer umfassenden Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass europäische Hersteller durch den gedumpten Import erhebliche Nachteile erlitten haben und diesen durch den Zoll entgegengewirkt werden muss.
Der GD Holz hat sich bereits im Vorfeld bei der Kommission gegen Antidumpingmaßnahmen ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der aktuellen sehr knappen Beschaffungssituation auch bei Holzwerkstoffen sind zusätzliche Importbarrieren kontraproduktiv und können die ohnehin schwierige Situation am Markt noch verschärfen, so der GD Holz. Hinzu kommt, dass der Binnenmarkt mit der eigenen Produktion von Sperrholz nur gut 50 % des Bedarfes decken kann, ein großer Teil des Verbrauches an Sperrholz muss daher importiert werden. Betroffen von den vorläufigen Antidumpingzöllen sind kleinere und mittlere Unternehmen, die beim Import durch die Sorgfaltspflicht nach der Holzhandelsverordnung ohnehin bereits erheblich belastet sind.
Im weiteren Verfahren wird sich der GD Holz daher dafür einsetzen, dass die vorläufig verhängten Zölle wieder aufgehoben werden – GD Holz sieht dies auch als wichtigen Beitrag, die ohnehin stark steigenden Preise am Bau nicht auch noch durch regulatorische Eingriffe in den Markt weiter anzuheizen.
Berlin, 22.06.2021