3. März 2020

Untersuchung des Thünen-Institutes zur Wirksamkeit der EUTR

Das Hamburger Thünen-Institut hat eine Umfrage bei Importeuren zur Wahrnehmung und Umsetzung der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) durchgeführt. Die Überschrift in der Veröffentlichung des Holz-Zentralblattes zu dieser Umfrage (Ausgabe Nr. 9, 28.02.2020) lautet: „Geringer EUTR-Kenntnisstand unter Marktteilnehmern aus Deutschland“.

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) hätte es befürwortet, wenn in der Überschrift auf die hohe Kenntnis und Akzeptanz bei Unternehmen des Holzimportes (Holzwirtschaft) hingewiesen worden wäre, statt auf die 9 % Importvolumen von „unwissenden“ Marktteilnehmern – der Umkehrschluss lautet schließlich: 91 % des Importvolumens wird von Unternehmen getätigt, die sich mit der EUTR auskennen.

Das Thünen-Institut hat in der Umfrage festgestellt, dass Importeure aus dem Holzsektor die EUTR signifikant häufiger kennen als andere und auch ein Sorgfaltspflichtsystem installiert haben. Bei Unternehmen, die nicht direkt dem Holzsektor zuzuordnen sind, ist der Kenntnisstand erheblich geringer, weniger als 40 % dieser Unternehmen kennen die EUTR gut. Befragt wurden Unternehmen aus einer Gesamtmenge von 17.130 Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2017 mindestens ein relevantes Produkt importiert haben. Die Beteiligung erreichte nur etwa 3 % der erfassten Unternehmen.

„Importeure, die dem GD Holz angeschlossen sind, sind bereits vor Inkrafttreten der EUTR umfassend informiert worden und haben ein Sorgfaltspflichtsystem erhalten, welches sie seit dem Start der EUTR anwenden konnten. Sie haben damit einen erheblichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der EUTR geleistet“, so GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel. Dazu kommt, dass die dem Verband angeschlossene GD Holz Service GmbH eine akkreditierte Monitoring Organization ist. Die Dienstleistungen werden von über 100 angeschlossenen Unternehmen in Anspruch genommen und leisten erhebliche Unterstützung bei Beratung und Audits.

Offenbar gibt es allerdings bei Unternehmen, die nicht unmittelbar dem Holzsektor zuzuordnen sind, immer noch erheblichen Nachholbedarf, so ein Ergebnis der Untersuchung des Thünen-Institutes. Diese Unternehmen, die immer noch kein Sorgfaltspflichtsystem anwenden und damit wohl auch keinen geeigneten Nachweis zur Legalität vorweisen können, schaden dem Ruf der Branche – hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden, so Goebel weiter. Der GD Holz sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, aber auch die mit der Prüfung beauftragte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), sich stärker auf diesen Sektor zu konzentrieren, zu informieren, aber auch zu prüfen.

Ein umfassendes und kompetentes Angebot zur Beratung und Vorbereitung auf EUTR-Prüfungen durch die Behörden bietet die EUTR-Consulting der GD Holz Service GmbH, die aus der Monitoring Organization hervorgegangen ist. Dieses Angebot wird in den letzten Monaten verstärkt von Unternehmen nachgefragt, die nicht Mitglied im Verband sind und kompetenten Rat suchen.

Berlin, 3. März 2020

GD Holz bewertet Untersuchung des Thünen-Institutes zur Wirksamkeit der EUTR für seine Mitgliedsunternehmen sehr positiv – kritisiert aber die Überschrift in der Veröffentlichung

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