7. Oktober 2024

GD Holz begrüßt den Kommissionsvorschlag zur erweiterten Übergangszeit der EUDR

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Verlängerung der Umsetzung der Verordnung Nr. 2023/1115 gegen Entwaldung und Waldschädigung (EUDR) um zwölf Monate vorgestellt. Wenn das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag zustimmen, wird die Anwendung der Verordnung für große Unternehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026 verbindlich – das Wirksamwerden zum 31. Dezember 2024 wäre somit verschoben.

Mit diesem Vorschlag reagiert die Kommission auf die Bedenken einer ganzen Reihe von außereuropäischen Lieferländern, einigen EU-Mitgliedstaaten und mehr als 140 in der EU ansässigen Verbänden, darunter der GD Holz e.V., die mehrfach eine Verschiebung gefordert hatten.

„Wir begrüßen die Initiative der Kommission ausdrücklich und hoffen, dass das Votum darüber in Rat und Parlament positiv ausfallen wird. Dann wäre dem Holzhandel und Holzimport ausreichend Zeit gegeben, sich anzupassen, mit internationalen Zulieferern zu sprechen und Due Diligence Systeme funktionsfähig zu implementieren“, so Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz e.V.

Darüber hinaus ist die ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt vorgesehene Veröffentlichung der Risikoländerbewertung nun für den 30. Juni 2025 geplant, was aus Sicht des GD Holz e.V. dann rechtzeitig wäre. Weiterhin hat die Kommission nun endlich die um 40 Fragen erweiterten FAQ´s veröffentlich, was ursprünglich bereits für Mai 2024 avisiert war. In mittlerweile 120 Fragen und Antworten wird darin die Anwendung der Verordnung erläutert. Hinzu kommt das Guidance Document, ein Leitfaden, welcher wichtige Themen wie Legalitätsanforderungen, die Rolle der Zertifizierung und die Definition der landwirtschaftlichen Nutzung beinhaltet.

„Der GD Holz e.V. und seine Mitgliedsunternehmen stehen hinter der Verordnung und ihrem Ziel, internationalen Waldflächenverlust zu vermeiden und letztlich zu reduzieren. Am Problem des Waldverlustes hat der europäische Konsum eine Mitschuld, und wir bekennen uns zur Verantwortung, hier zu handeln. Es braucht dazu aber einen verbindlichen Rechtsrahmen, der anwendbar, transparent und verständlich ist – Kriterien, die bei der EUDR von Anfang an nicht erfüllt wurden. So entsteht der Eindruck, die EU habe hier vorschnell gehandelt. Mit der Veröffentlichung des erweiterten FAQ-Katalogs, den Guidelines und dem Vorschlag zur verlängerten Übergangsphase sind wir einer praktikablen Umsetzung der EUDR ein paar Schritte nähergekommen“, schließt Thomas Goebel.

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