Gestern Nacht erreichte uns die Information, dass sich Parlament, Rat und Kommission im Trilog auf eine Vereinfachung der EUDR einigen konnten. Die Vorschläge von Parlament und Rat wurden weitgehend übernommen. Bekannt sind aktuell folgende Änderungen an der EUDR:
- Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR für alle Unternehmen um ein Jahr (30.12.2026).
- Nur Importeure und Waldbesitzer müssen Sorgfaltserklärungen abgeben und Referenznummern an ihre Kunden weitergeben. Kunden von Importeuren müssen Referenznummern dokumentieren, aber nicht weitergeben und auch keine Daten sammeln oder Prüfungen durchführen.
- Bedrucktes Papier (Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur) wird von der EUDR ausgenommen.
- Die EU-Kommission wird beauftragt, bis zum 30.04.2026 weitere Vereinfachungen der EUDR vorzuschlagen.
Der Trilogvorschlag muss nun von Rat und Parlament bestätigt werden. Die Abstimmung im Parlament soll am 16.12.2025 stattfinden, der Rat wird voraussichtlich im Umlaufverfahren abstimmen. Eine Zustimmung gilt als Formsache.
Die entsprechenden Pressemitteilungen finden Sie hier:
Der GD Holz hat sich intensiv für die nun beschlossenen Änderungen eingesetzt. Wir sind sehr erfreut, dass unsere Arbeit erfolgreich war und wir echte Erleichterungen für die betroffenen Firmen erreichen konnten. In den nächsten Monaten werden wir nun weiter für zusätzliche Vereinfachungen der EUDR einsetzen, auch was die Verpflichtungen von Importeuren angeht.