18. Mai 2026

EUDR: Wo bleiben die angekündigten Vereinfachungen?

Eines der Themen, die den Holzhandel in den letzten Jahren stark beschäftigt haben, ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Hier konnte Ende letzten Jahres ein großer Erfolg erzielt werden – ein Großteil der Vorgaben für Holzhändler sind weggefallen. Hierzu hat auch der GD Holz einen substanziellen Beitrag geleistet. Es bleiben jedoch weiterhin enorme Herausforderungen für Importeure.

Hier hat der GD Holz der EU-Kommission bereits eine Reihe an leicht umsetzbaren Vereinfachungsvorschlägen gemacht, die einerseits Importeure entlasten und andererseits das Ziel der EUDR, Wälder vor Entwaldung und illegalem Einschlag zu schützen, nicht gefährden. Parallel dazu wurde die EU-Kommission Ende letzten Jahres dazu verpflichtet, „bis zum 30. April 2026 […] eine Vereinfachung“ der EUDR vorzunehmen.

Die Anfang Mai veröffentlichten Dokumente tragen jedoch in keiner Weise zu einer Vereinfachung bei. Vielmehr handelt es sich um Erklärungen und Auslegungen zum Verordnungstext, die größtenteils aber bereits seit langem offensichtlich waren. Die im zusätzlich veröffentlichten Bericht angegebene Kostenreduktion von 75% für betroffene Unternehmen mag für die nachgelagerte Lieferkette zutreffen. Für Importeure gab es aber keinerlei Verbesserungen oder Änderungen. Importeure haben immer noch umfassende Verpflichtungen, und das sogar bei Importen aus Ländern, in denen es kein Entwaldungsrisiko gibt.

In einem kürzlich stattgefundenen Termin darauf angesprochen, hat die EU-Kommission nochmal bestätigt, nichts mehr am Text der EUDR ändern zu wollen. Die EU-Kommission hat damit ihre Versprechungen gebrochen und gleichzeitig ihren gesetzlich festgeschriebenen Auftrag zur Vereinfachung der EUDR missachtet.

Der GD Holz wird dies nicht akzeptieren und sich im Namen seiner Mitglieder weiterhin für eine umfassende Vereinfachung der EUDR einsetzen, insbesondere für Importeure.

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