11. September 2024

Ein Minister in der Lernschleife: Bundesminister Özdemir (BMEL) fordert jetzt auch die Verschiebung der EUDR

Ende 2022 haben die europäischen Institutionen (Rat, Kommission und Parlament) im Trilog der EUDR zugestimmt, mit einer Frist zur Umsetzung bis Jahresende 2024. Auch Deutschland hat dem Beschluss zugestimmt.

Vorausgegangen waren eine Vielzahl von Einwendungen von Wirtschaftsverbänden, wie dem europäischen Holzhandelsverband ETTF in Brüssel und dem GD Holz in Berlin, dass einige Regelungen in der Verordnung nicht praktikabel oder umsetzbar sind, zum Beispiel die Einstufung von Ländern in Risikogruppen. Der seitens der Kommission zugesagte Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur EUDR liegt bis heute nicht vollständig vor, obwohl seitens ETTF schon seit Monaten angefordert.

Diese und andere Hinweise sind dem BMEL auch durchaus bekannt gewesen, allerdings bis jetzt ohne Reaktion. Im Ministerium will man gerne für eine unbürokratische Umsetzung sorgen, so auch jetzt wieder als Begründung für die Verschiebung. Der GD Holz hat das Ministerium bereits darauf hingewiesen, dass in keinem Fall von einer unbürokratischen Umsetzung der Verordnung die Rede sein kann, das Gegenteil ist der Fall, die Verordnung ist eine enorme Belastung für die Unternehmen – insbesondere, weil so viele Details noch unklar sind. Für eine Verschiebung setzen sich GD Holz und ETTF seit Monaten vehement ein. Ob die Initiative des Deutschen Ministers in Brüssel erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Nach Auskunft bei unseren europäischen Verbänden unterstützen auf Ministerebene auch Österreich, Tschechien, Finnland, Griechenland, Litauen, Polen und die Slovakei diese Initiative. Von den bedeutenden, weil bevölkerungsstarken Staaten wie Frankreich, Italien und Spanien gibt es entweder keine Opposition bzw. eine neutrale Position in dieser Frage, was einer grundsätzlichen Zustimmung zur Anwendung der VO zum Jahreswechsel ‘24/‘25 gleich zu setzen ist.

Nach Informationen der ETTF bereiten 7 von 27 Ländern nationale Rechtsvorschriften vor, um die nationale Umsetzung der EUDR zu begleiten – dies vor dem Hintergrund, dass eine europäische Verordnung eigentlich direkt anwendbar ist, im Gegensatz zu einer Richtlinie. Ein Viertel der Mitgliedsstaaten also, wenn man davon ausgeht, dass alle anderen 20 Länder keine solche Gesetzgebung planen. Letzteres kann derzeit nicht mit Gewissheit beantwortet werden. Die wichtigen, weil waldreichen Länder (DE, AT, FI, SE, ES) bereiten mit dem Ziel vor, sie auch vor dem Inkrafttreten der EUDR fertig zu stellen. Nach Aussagen aus Regierungskreisen dieser Länder wird das allerdings nur im Fall von DK, FI, DE und SK machbar sein. Es findet sich also, neben den elementaren, aber unfertigen Bestandteilen (FAQ, Country Benchmarking, Guidelines) auch eine uneinheitliche politische Implementierung innerhalb der EU. Die Lernschleife des deutschen Ministers hin zur späteren Anwendung der VO ist insofern gut; nun muss er ausreichend Stimmgewicht auch mit anderen Fraktionen in der Kommission zusammenbringen. Dann stehen die Chancen auf Erfolg etwas besser. Der GD Holz bereitet zur Unterstützung dieser Position zusammen mit den Dachverbänden ein entsprechendes Papier vor.

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