Der Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung der Einführung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) um ein weiteres Jahr wird vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßt.
„Dieser vorläufige Einführungs-Stopp bietet die Chance, praxisnahe Nachbesserungen in der Dokumentationspflicht und Vereinfachungen im Binnenmarkt durchzusetzen“, so der GD Holz Vorsitzende Maximilian Habisreutinger. „In unseren Gesprächen mit der deutschen Bundesregierung sind wir uns hinsichtlich einer deutlichen Deregulierung für den Binnenmarkt einig“, so Habisreutinger und weiter: „Dank muss man den Unionsabgeordneten auf EU- und Bundesebene aussprechen, die ein offenes Ohr für Bürokratieabbau in der Wirtschaft hatten, das war in der Vorgängerregierung anders.“
Die zentrale Forderung des GD Holz, dass der Nachweis der Entwaldungsfreiheit ausschließlich beim Erstinverkehrbringer im Binnenmarkt liegen soll, findet auch in Brüssel breite Zustimmung. GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel betont: „Für den Holzimport brauchen wir gleichzeitig weitere sinnvolle Vereinfachungen, insbesondere bei der Lokalisierung von Geodaten sowie bei der Dokumentationspflicht, um global wettbewerbsfähig zu bleiben.“
Die erneute Verschiebung der EUDR – vorbehaltlich des anstehenden Trilog-Verfahrens – zeigt aber auch die herrschenden Defizite innerhalb der EU auf: „Deutsche Unternehmen dürfen nicht an Bürokratie ersticken, nur weil die Kontrollbehörden in anderen EU-Ländern nachlässiger arbeiten“, unterstreicht der Vorsitzende Habisreutinger nachdrücklich.
Gemeinsam mit dem Europäischen Holzhandelsverband ETTF wird sich der GD Holz in Brüssel und Berlin dafür einsetzen werden, den Aufwand zur Erfüllung der EUDR für alle Beteiligten zu minimieren.
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