Momentan herrscht bei manchen Firmen Unklarheit, ab wann die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfüllt werden muss. Zudem machen immer wieder Gerüchte über eine mögliche Verschiebung die Runde. Wir beleuchten die aktuelle Situation:
Die EUDR gilt seit dem 29.06.2023. Sie muss ab dem 30.12.2024 angewandt werden.
Firmen, die am 31.12.2020 als Kleinstunternehmen bzw. als kleines Unternehmen in der EU niedergelassen waren, müssen die EUDR erst ab dem 30.06.2025 anwenden. Dies gilt jedoch nur für Produkte, die nicht von der EUTR (EU-Holzhandelsverordnung) betroffen waren. Im Holzhandel betrifft dies nur wenige Produkte, beispielsweise Massivholzplatten oder Fensterkanteln, die mit der Zolltarifnummer 4421 importiert werden.
Bei Produkten, die momentan unter die EUTR fallen, gilt die EUDR für alle Unternehmensgrößen ab dem 30.12.2024. Es ist zu beachten, dass viele Firmen und Berater derzeit fälschlicherweise auch im Holzbereich von einer generellen verlängerten Übergangsfrist für kleine Unternehmen ausgehen. In vielen online verfügbaren Schulungsunterlagen, z.B. von bekannten Zertifizierungssystemen, wir dieser Sachverhalt leider ignoriert.
Holz, das vor dem 29.06.2023 eingeschlagen wurde, fällt bis zum 30.12.2027 unter die EUTR. Ab dem 30.12.2027 muss auch für dieses Holz die EUDR angewandt werden.
Verschiebungsgerüchte
Immer wieder werden Meldungen veröffentlicht, die von einer potenziellen Verschiebung der EUDR sprechen. Zuletzt waren das z.B. Berichte über die EVP-Fraktion im Europaparlament, die eine Verschiebung und Überarbeitung der EUDR fordern.
Am Montag, 15.7.2024 berichtete das Holz-Zentralblatt (HZB) nun in seinem Newsletter vom Landwirtschaftsministerrat in Brüssel. Dort sein ein Forderungskatalog eingereicht worden, der von 21 Mitgliedsländern unterstützt werde. Darin enthalten war die Forderung nach einer Verschiebung der EUDR sowie einer inhaltlichen Prüfung der bekannten Bedenken zu deren Umsetzung.
Laut HZB-Newsletter vom Dienstag, 16.7.2024, stimmt auch der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir dem Forderungskatalog zu. Wie das HZB berichtet, lies die Antwort der EU-Kommission nicht lange auf sich warten. Ein Sprecher der Kommission habe mitgeteilt, dass man sich zur Erklärung der Landwirtschaftsminister nicht äußern werde. Die Kommission beobachte die Situation ständig und arbeite hart daran, eine reibungslose Umsetzung der EUDR zu gewährleisten. Auch das deutsche Landwirtschaftsministerium verweist laut HZB hinsichtlich einer Verschiebung der EUDR auf die EU-Kommission.
In diesem Zusammenhang ist zudem relevant, dass der bisherige EU-Umweltkommissar, Virginijus Sinkevicius aus Litauen, am 16.7.2024 zurückgetreten ist. Sinkevicius hatte die EUDR maßgeblich vorangetrieben und wird nun sein Mandat im EU-Parlament wahrnehmen. Bis die neue EU-Kommission feststeht, werden seine Aufgaben von Maroš Šefčovič (Sozialdemokrat aus der Slowakei) übernommen. Šefčovič ist derzeit Vizepräsident der EU-Kommission und Kommissar für Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau. Welche Auswirkungen diese Personalie auf das Inkrafttreten der EUDR hat und wann feststeht, wer neuer Umweltkommissar wird, ist derzeit nicht bekannt.
Der GD Holz setzt sich für sowohl für eine Verschiebung als auch für eine Überarbeitung der EUDR ein. Sobald sich hier konkrete Hinweise gibt, werden wir Sie informieren.