3. Juni 2025

EUDR: Referenznummern in der Lieferkette nicht handhabbar

Seit ihrem Inkrafttreten am 29.06.2023 hat die EU-Entwaldungsverordnung EUDR zu großer Beunruhigung geführt. Der Verordnungstext ist in vielen Teilen praxisfern und die ordnungsgemäße Umsetzung bedeutet für die Betriebe enorme bürokratische Hindernisse und Belastungen. Nach anhaltenden Protesten hat die EU-Kommission zwar nachgebessert, allerdings fordert der GD Holz weitere Zugeständnisse, um eine praxistaugliche Umsetzung der EUDR überhaupt zu ermöglichen.

Mit der Weitergabe von Referenznummern im Binnenmarkt bahnt sich ein bürokratisches Monster an, weil die eindeutige Zuordnung nur dann möglich ist, wenn entsprechende Lagerverwaltungssysteme in den Firmen vorhanden sind, dies ist aber nur bei wenigen Unternehmen der Fall. Die Lagerverwaltung stößt nicht nur digital, sondern auch vor Ort an ihre Grenzen, wenn gleichförmige Produkte mit variierenden Referenznummern unterschieden werden sollen, die aber physisch im gleichen Lager gemischt sind.

Es liegt die Vermutung nahe, dass die Weitergabe von Referenznummern bloß deshalb in die EUDR aufgenommen wurde, weil einige Behörden von EU-Mitgliedsstaaten aktuell die EUTR nur mangelhaft umsetzen. Durch die EUDR kann zwar nicht verhindert werden, dass „schwache“ Behörden weiterhin Ware aus problematischen Quellen ungehindert in die EU lassen, aber man kann dadurch Firmen in Ländern mit „starken“ Behörden wie in Deutschland bestrafen, die diese Ware später auf dem Binnenmarkt kaufen. Aus Sicht des GD Holz ist es nicht zumutbar, dass Unternehmen in einigen Ländern des Binnenmarktes aufgrund der mangelhaften Umsetzung in anderen Ländern einen erheblich höheren Dokumentationsaufwand betreiben müssen. Daher muss die EU-Kommission auf die Rechtsdurchsetzung der EUDR in allen Mitgliedsstaaten dringen, damit die Weitergabe von Referenznummern im Binnenmarkt überflüssig wird.

Der GD Holz fordert Wettbewerbsgleichheit und zeitgleiche Umsetzung in allen 27 Staaten des Binnenmarktes, da müssen Kommission und Mitgliedstaaten besser werden.

Aktuell wird von vielen Verbänden und auch der EU-Agrarministerkonferenz die Einführung einer Risikoklasse 0 gefordert und befürwortet. Der GD Holz unterstützt alle Maßnahmen, welche die Verordnung vereinfachen und unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden. Die Einführung einer Risikoklasse 0 darf allerdings nicht dazu führen, dass durch Hinzufügen einer weiteren Risikoklasse Parallelstrukturen und damit ein zusätzlicher Aufwand im Handel betrieben werden muss – dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Der GD Holz unterstreicht weiter, dass Holz und Holzprodukte weltweit gehandelte Produkte sind, Deutschland zwar im Gesamtdurchschnitt ein Nettoexporteur von Holzprodukten ist, aber in vielen Bereichen wie z.B. bei Sperrholz eine große Menge von Importen zur Bedarfsdeckung benötigt. Ganz abgesehen vom Import von Holzarten, die in Deutschland und im Binnenmarkt nicht verfügbar sind.

Schließlich weist der Verband darauf hin, dass mehr als 90 % der Waren aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko kommen.

Pressemitteilung (PDF)
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