Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) unterstützt die Zielsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR), Verpackungsmaterial einzusparen und Ressourcen effizienter zu nutzen. Gleichzeitig bestehen in der praktischen Umsetzung weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheiten, die insbesondere den Transport und den Großhandel betreffen.
Ein großes Problem ergibt sich u.a. bei der Kommissionierung von Produkten. „Für die im Holzhandel übliche Kommissionierung muss eindeutig geklärt werden, ob die ressourcenschonende Ergänzung bestehender Verpackungen neue Konformitätsanforderungen auslöst oder nicht“, betont Goebel. Im Holzgroßhandel werden Waren häufig aus bestehenden Lieferungen entnommen, kundenindividuell zusammengestellt und anschließend neu verpackt. Dadurch wird dem Grundsatz der Wiederverwendung Rechnung getragen und gleichzeitig zusätzlicher Verpackungsabfall vermieden.
Offen ist die Frage, ob durch das Hinzufügen einzelner Verpackungskomponenten eine neue Verpackung im Sinne der PPWR entsteht und damit eine neue Konformitätserklärung erforderlich wird. Für die Unternehmen ist unklar, welche rechtlichen Folgen solche Ergänzungen haben. Thomas Goebel stellt diese erheblichen Rechtsunsicherheiten heraus: „Holzgroßhändler sind in der Regel meist weder Hersteller noch Importeure von Verpackungen. Dennoch drohen ihnen rechtliche Risiken, wenn Zuständigkeiten und Pflichten nicht eindeutig geregelt sind.“ Die Verordnung liefere diesbezüglich keine eindeutige Antwort. Vielmehr wirke es so, dass auch die neuesten FAQs der EU-Kommission mehr Unsicherheiten schaffen, als dass sie für Klarheit sorgen.
Der GD Holz fordert die EU-Kommission deshalb auf, ihrer Gesamtverantwortlichkeit nachzukommen, endlich für Rechtssicherheit zu sorgen und klare Auslegungshinweise bereitzustellen. „Die Betriebe in Deutschland dürfen nicht die Leidtragenden einer undurchdachten Verordnung werden. Für viele mittelständische Holzhandelsunternehmen bedeuten die neuen Vorgaben einen erheblichen administrativen Mehraufwand, ohne dass dadurch unmittelbar ein zusätzlicher Nutzen für die Betriebe entsteht“, so Goebel. Unternehmen dürfen nicht durch widersprüchliche oder unklare Vorgaben in eine Situation gebracht werden, in der sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht zuverlässig erfüllen können.
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