Die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde nach deutlicher Kritik aus Wirtschaft und Politik verschoben und vereinfacht. Zudem wurde die EU-Kommission verpflichtet, weitere Vereinfachungen vorzuschlagen, wobei diese eine grundlegende Überarbeitung ausschließt. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) hält die vorgesehenen Änderungen für unzureichend
„Die EUDR kommt – aber sie muss praktikabel sein. Wir brauchen weniger Bürokratie, mehr Klarheit und echte Verbesserungen für risikoarme Lieferketten“, betont Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz. „Mehr Zeit durch weniger Bürokratie – muss das Motto lauten. Wir hoffen, dass die Kommission unsere Vorschläge ernst nimmt“, so Goebel. Der GD Holz hat über seinen Dachverband ETTF in Brüssel konkrete Vorschläge eingebracht, die für Entlastung, mehr Praxistauglichkeit und eine verlässlichere Umsetzung sorgen. Zentrale Forderungen des GD Holz und der Holzhandelsverbände Europas sind:
1. Bessere Anerkennung von zertifiziertem Holz
Seit Jahrzehnten sichern Waldzertifizierungssysteme wie FSC und PEFC nachhaltige und legale Waldbewirtschaftung. Viele Zertifizierungssysteme haben ihre Standards bereits an die EUDR-Anforderungen angepasst.
Der GD Holz fordert daher: Die offizielle Anerkennung der Waldzertifizierung als wichtige Maßnahme zur Risikominderung. Eine einheitliche Bewertung von Zertifikaten durch alle zuständigen Behörden in der EU. Enge Zusammenarbeit der EU-Kommission mit den Zertifizierungssystemen, um deren vollständige EUDR-Kompatibilität sicherzustellen.
2. Vereinfachung der Geolokalisierungsanforderungen
Die verpflichtende Erfassung der Geolokalisierung aller Ernteflächen stellt für viele Lieferanten eine erhebliche Belastung dar – insbesondere in Regionen mit sehr geringem Risiko für Entwaldung oder illegale Holzernte erscheint dieser Schritt zudem unnötig.
Der GD Holz fordert: Keine Geolokalisierungspflicht für Holz aus Ländern oder Regionen mit nachweislich geringem Risiko. Nutzung eines landschaftsbezogenen Ansatzes, bei dem eine ganze Region als entwaldungsfrei nachgewiesen werden kann. Wegfall der Geolokalisierungspflicht für zertifiziertes Holz, unabhängig vom Ernteland.
3. Klare Definitionen der Legalitätsanforderungen
Bislang ist für Importeure oft unklar, welche Dokumente und Nachweise benötigt werden. Unterschiedliche Anforderungen der Mitgliedstaaten sorgen zusätzlich für Unsicherheit.
Der GD Holz fordert hier: Präzise Vorgaben der EU-Kommission, welche Dokumente zur Legalitätsprüfung erforderlich sind, EU-weit einheitliche Anwendung dieser Regeln durch die Behörden und proaktive Kommunikation der Anforderungen an Unternehmen.
4. EU-weite Konsistenz bei der Regeldurchsetzung (Level Playing Field)
Unterschiedliche Interpretationen und Prüfstandards führen zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU. Der GD Holz fordert deshalb: Eine harmonisierte Durchsetzung der EUDR in allen Mitgliedstaaten. Klare, verbindliche Kriterien für Prüfungen und Nachweise. Transparente Kommunikation der Behörden gegenüber Importeuren.
Grundsätzlich wurde hinsichtlich einer praxisnahen Verordnung in den letzten Jahren schon viel erreicht; nichtsdestotrotz bestehen aber noch eine Reihe von Unklarheiten für Holzimporteure und Händler. Es ist erfreulich, dass die Kommission hier um Eingaben bittet und so eine anwendbare Verordnung ermöglichen kann. „Auch wenn mit der Verschiebung etwas Ruhe in das Thema eingekehrt ist, müssen und werden wir weiter am Ball bleiben,“ so Thomas Goebel.
Pressemitteilung (PDF)