Mitte November 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten angenommen. Der Verordnungsentwurf soll die Entwaldung in globalen Lieferketten über Auflagen für Risikoprodukte, deren Erzeugung Wälder weltweit gefährden könnten, eindämmen. Dazu gehören u. a. Rindfleisch, Soja, Palmöl sowie auch Holz.
Der Europäische Holzhandelsverband (ETTF) sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) haben in den letzten Wochen an verschiedenen Anhörungen zum Verordnungsentwurf teilgenommen und ihre Bedenken zur Umsetzung geäußert. Die Verordnung wird die aktuell gültige Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen, die Sorgfaltspflicht zum Import von Holz wird in die neue Verordnung integriert.
Aus Sicht des Europäischen Holzhandelsverbandes ändert sich für die Sorgfaltspflicht der Importeure nichts Grundsätzliches, dennoch sind einige weitere Kriterien zur Sorgfaltspflicht und zur Dokumentation aufgenommen, die einer näheren Definition bedürfen. So befürchtet ETTF, dass die konkrete Definition des Einschlagsortes (geo-localisation) in vielen Fällen nicht umsetzbar ist. Bei der Dokumentation innerhalb der Sorgfaltspflicht sollte bei gleichen Lieferanten die Dokumentation nur einmal im Jahr erfolgen. Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass die Sorgfaltspflicht nicht auf größere Händler ausgedehnt werden sollte, sondern beim Erstinverkehrbringer, also beim Importeur wie gehabt, verbleiben sollte.
Ein weiterer aus Sicht von GD Holz und ETTF wichtiger Punkt ist die Definition von „deforestation“ und „degradation“. Die Verordnung muss sicherstellen, dass eine geordnete Forstwirtschaft nach den Landesgesetzen die Grundlage für einen legalen Holzeinschlag ist. Nachhaltige Forstwirtschaft in den Lieferländern darf nicht als „deforestation“ oder „degradation“ angesehen werden. Nach Auskunft der EU-Kommission soll der FLEGT-Prozess in der aktuellen Form nicht weiter fortgesetzt werden. Noch offen ist, wie Partnerschaftsabkommen mit FLEGT-Partnern bzw. Verhandlungen mit FLEGT-Kandidaten gehandhabt werden sollen. Hier setzen sich die Verbände dafür ein, auf jeden Fall den Prozess fortzusetzen, da dieser in den Lieferländern für mehr Dokumentensicherheit und mehr Bewusstsein für Legalität und Nachhaltigkeit sorgt. Darüber hinaus setzen sich die Verbände dafür ein, dass der Produktbereich im Thema Holz auch auf Gartenstühle, Holzkohle sowie Werkzeugen oder Spielzeugen aus importiertem Holz erweitert werden sollte, damit es für Importeure aller Holzprodukte gleiche Wettbewerbsbedingungen gibt.
Im Grundsatz begrüßen GD Holz und ETTF den neuen Verordnungsentwurf, weil er die erfolgreiche Gesetzgebung der EU-Holzhandelsverordnung fortsetzt und mit Soja, Palmöl und mit anderen Produkten wichtige Produktbereiche integriert. Die Verordnung darf allerdings nicht dazu führen, dass gerade mittelständige Unternehmen mit noch mehr Bürokratie und Kosten belastet werden.
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission geht nun in den kommenden Monaten in die Beratung der 27 Mitgliedsländer, bevor es zu einer Entscheidung und konkreten Ausformulierung kommt.
Berlin, 25. Januar 2022
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