Am 26. Februar 2026 wurde ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf Deutschlands Baustellen vollzogen: Unter Beteiligung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel (GD Holz) haben führende Verbände der Holzwirtschaft aus Handwerk, Handel und Industrie gemeinsam mit dem Fachbereich Bauwesen der DGUV einen Anhang zur Dachlattenvereinbarung von 2022 verabschiedet. Dieser legt klare und einheitliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten fest. Für den GD Holz war Geschäftsführer Thomas Goebel als Unterzeichner vor Ort.
Mehr Sicherheit für Dacharbeiten – jetzt auch bei keilgezinkten Dachlatten
Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden, müssen durchbruchsicher sein und strenge Anforderungen erfüllen. Seit 2022 definiert die neueste Ausgabe Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz
verbindliche Vorgaben für Beschreibung, Sortierung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten.
In der Überarbeitung 2022 wurde erstmalig die Möglichkeit einer maschinellen Sortierung aufgenommen, diese wurde nun um die Möglichkeit der Keilzinkung ergänzt. Für die Industrie bedeutet das eine Steigerung der Effizienz und Ausbeute, was für geringere kosten und bessere Verfügbarkeit bei den Abnehmern sorgt.
Der nun verabschiedete Anhang erweitert die Anforderungen um Produkt- und Produktionskriterien für visuell oder maschinell festigkeitssortierte keilgezinkte Dachlatten. Damit ist klar geregelt:
- dass sowohl das eingesetzte Holz als auch die Verklebung durch Keilzinkenverbindung ausreichende Tragfähigkeit besitzen,
- keilgezinkte Dachlatten rechtssicher hergestellt, gehandelt und eingesetzt werden können,
- und dass sie – wie gewohnt – CE-gekennzeichnet und an der Stirnseite rot markiert sind.
Diese Weiterentwicklung schafft Sicherheit auf der Baustelle und Planbarkeit für Handel und Hersteller.
Für den GD Holz ist die Unterzeichnung ein wichtiges Signal: Die neuen Vorgaben bieten unseren Mitgliedsunternehmen klare Orientierung und stärken gleichzeitig die Sicherheit im Baualltag. Wir unterstützen die Weiterentwicklung der Dachlattenvereinbarung ausdrücklich
, unterstreicht Geschäftsführer Thomas Goebel.
Der neue Anhang ergänzt die Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz
vom 8. Juli 2022 und trat am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie neben dem Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) von den weiteren unterzeichnenden Verbänden, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) sowie Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) getragen.
Damit steht nun ein konsistentes und zeitgemäßes Regelwerk zur Verfügung, das zur Vermeidung von Durchsturzunfällen beiträgt und gleichzeitig Rechtssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette schafft.