Heute fand die offizielle Verabschiedung der neu festgestellten ‚Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland‘ (bekannt als ‚Tegernseer Gebräuche‘), statt. Damit liegt ein aktualisierter Rahmen für den Handel mit Holz und Holzprodukten vor, der den Ansprüchen neuer Produkte sowie den Voraussetzungen des modernen Geschäftsverkehrs Rechnung trägt.
„In enger Zusammenarbeit mit einem breiten Bündnis von Vertretern der Holzwirtschaft ist es gelungen, die ‚Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland‘, bekannt als ‚Tegernseer Gebräuche‘ umfassend zu überarbeiten und neu festzustellen. Unter der Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) konnte damit ein über sechs Jahre andauernder Prozess erfolgreich beendet und ein von allen Akteuren getragener zeitgemäßer Rahmen für den Holzhandel in Deutschland geschaffen werden“, kommentiert GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel anlässlich der Verabschiedung durch die Kommission im Sägewerk Seltmann im Allgäu.
Neufeststellung trägt Wandel in der Branche Rechnung
Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die traditionsreichen Handelsgebräuche zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt: „Seit der letzten Aktualisierung des Regelwerks im Jahr 1985, ist in der Branche viel geschehen. Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung haben wir einen entsprechenden Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt“ fasst DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus zusammen.
Gebräuche als Alternative zu individuellen Vertragsbestimmungen
Die ‚Tegernseer Gebräuche‘ spielen dann für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle, wenn bei Vergleichen, Reklamationen oder Handelsabschlüssen keine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbestimmungen (ALZ), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vereinbarungen galten. Durch die Verknüpfung mit dem Handelsgesetzbuch entfalten Gebräuche ‚Normcharakter‘ und sind rechtlich bindend, wenn keine Individualabsprachen getroffen wurden. Damit können sie eine rechtssichere Vertragsgrundlage für Unternehmen darstellen oder vereinbarte Vertrags- und Zahlungsbestimmungen erweitern und präzisieren.
„Nachdem mit den Überarbeitungen von Teil 1 und 2 in den vergangenen zwei Jahren bereits wichtige Meilensteine erreicht wurden, freuen wir uns, die Neufeststellung der Gebräuchekommission erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Mit dem Regelwerk bieten wir der Branche ein zukunftsweisendes Dokument, das Unklarheiten beseitigt und Rechtsicherheit sowie verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden schafft“, so Möbus und Goebel abschließend.