19. März 2024

GD Holz hält Verschiebung der Verordnung zu endwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) für geboten

Die EUDR ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten und soll nach Plan Ende 2024 angewendet werden.

Bereits direkt nach der Verabschiedung hat der GD Holz darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung der EUDR noch viele Fragen zur konkreten Handhabung offen sind und der Zeithorizont daher überaus ambitioniert erscheint.

„Die Ziele der EUDR teilen wir, nämlich illegalen Holzeinschlag und Entwaldung weltweit zu verhindern, der Weg zur Umsetzung ist allerdings mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden, zudem hat die EU-Kommission an vielen Stellen ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht, die Zeit wird knapp“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel.

So fehlen die zur praktikablen Umsetzung dringend erforderlichen Leitfäden bisher. Ein für alle Beteiligten wichtiger Katalog mit Fragen und Antworten liegt inzwischen vor, gilt aber an vielen Stellen als unzureichend und praxisfremd und beantwortet die wesentlichen Fragen nicht.

Das von der EU vorgestellte „Informationssystem“ zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen funktioniert nach Auskunft von Teilnehmern am Pilottest nicht zufriedenstellend. Eine Schnittstelle zur EU-Kommission zwecks Übertragung von relevanten Daten zur Sorgfaltspflicht befindet sich zwar in der Entwicklung, aber auch hier ist der Zeithorizont ambitioniert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist die Einschätzung der allgemeinen Risiken in den Lieferländern. Nach den Regeln der aktuell gültigen EUTR ist diese den Holzimporteuren selbst überlassen, als Anhaltspunkt wird in der Regel der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) verwendet. Bei der EUDR will die EU-Kommission nun selbst eine Einstufung in „geringes, normales und hohes Risiko“ vornehmen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, verzögert sich diese Einstufung, was die Erfüllung der ohnehin komplexen Sorgfaltspflicht weiter erschwert, wenn eine grundsätzliche Einstufung aller Importe mit „normalem Risiko“ erfolgen soll.

Darüber hinaus sind viele Lieferanten aktuell noch nicht in der Lage, die geforderten Daten (insb. Geokoordinaten) zur Verfügung zu stellen. Erschwerend kommt hinzu, dass z. B. China die Weitergabe von Geodaten aus sicherheitspolitischen Gründen erschwert bzw. komplett verbietet. Koordinaten sind dort in einigen Fällen zwar verfügbar, es liegen aber keine offiziellen Umrechnungsfaktoren vor, um diese Koordinaten in das von der EU geforderte Format umzuwandeln. Und selbst wenn dies gelingen würde: chinesische Koordinaten beinhalten eine Fehlerquelle. Dadurch weichen die Koordinaten immer mehrere hundert Meter in zufälliger Richtung von der Realität ab. Die EU ist gefordert, hier eine Lösung zu finden.

Obwohl der Holzimport durch die EUTR bereits über jahrelange Erfahrung in der Erfüllung der Sorgfaltspflicht verfügt, wird die neue EUDR nochmals zu einem erheblichen Mehraufwand im Dokumentenmanagement und bei der Informationsbeschaffung (u. a. Geodaten) führen. Die selbstgewählte Verpflichtung der EU-Kommission, wonach bei einer neuen Verordnung eine alte wegfällt „one in one out“, stimmt nur hinsichtlich des Saldos, Inhalt und Anforderungen steigen dagegen erheblich.

Der europäische Holzhandelsverband (ETTF) hat sich mit anderen Verbänden in einem offenen Statement bereits direkt an die EU-Kommission gewandt, um eine Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR zu erwirken – GD Holz schließt sich aus den geschilderten Erwägungen an.

GD Holz hält Verschiebung der Verordnung zu endwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) für geboten (PDF)

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