6. Dezember 2022

GD Holz sieht noch viele offene Fragen nach dem Brüsseler Trilog zur Verordnung endwaldungsfreie Lieferketten

Am 06.12. wurde der Trilog zwischen EU-Parlament, Kommission und europäischem Rat zur Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten abgeschlossen, so wird aus Brüsseler Kreisen berichtet. Der GD Holz begrüßt, dass der Prozess dieser Verordnung nun fortschreitet und auch andere Produkte wie Soja, Palmöl, Kaffee und Kakao sowie weitere unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen werden.

Die neue Verordnung sieht vor, dass diese Produkte, wie auch Holz, nur noch aus legalen und entwaldungsfreien Lieferketten in den Binnenmarkt importiert werden dürfen, zum Nachweis dafür ist ein Sorgfaltspflichtsystem erforderlich. „Der Holzimport ist durch die aktuelle Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits bestens vertraut mit der Anwendung der Sorgfaltspflicht“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. „Allerdings müssen wir darauf achten, dass die mit der neuen Verordnung einhergehenden bürokratischen Erschwernisse für den Holzhandel umsetzbar bleiben.“ Positiv bewertet der GD Holz die Stärkung der nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft intensiver in allen 27 EU-Ländern prüfen müssen. Dies war einer der Hauptkritikpunkte des GD Holz in der Vergangenheit, weil die Einhaltung der EUTR in den Mitgliedstaaten sehr ungleichmäßig geprüft worden ist und dies zu einer Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt geführt hat.

Weitere Regelungen des neuen Verordnungsentwurfs sind u.a. die Definition zur Entwaldung, die auf FAO-Kriterien basiert, aber auch die Einigung über GPS-Koordinaten, die von den Importeuren geliefert werden müssen, wobei der Umfang noch unklar ist. Nach aktuellen Informationen soll eine Doppelung der Sorgfaltspflichtenprüfung vermieden werden, wobei es auch noch unklar ist, wie die Regelung für große Unternehmen in der Lieferkette aussehen wird. Auch der Länderbenchmark soll eingeführt werden, wobei vorgesehen ist, dass die Überwachungsbehörden zukünftig jährlich mindestens 9% der Marktteilnehmer sowie des Volumens bei Lieferungen aus sog. „High Risk Countries“ überprüfen müssen.

Nach der Einigung im Trilog muss die geplante Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten nun durch das EU-Parlament und den europäischen Rat verabschiedet werden. Danach ist eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen.

Der GD Holz und insbesondere auch der europäische Holzhandelsverband ETTF werden sich in den kommenden Monaten auch weiterhin intensiv mit dem Fortgang der Verordnung befassen. Dabei wird es insbesondere um die konkrete Auslegung und Anwendung des Regelwerkes gehen – und damit um die Praxistauglichkeit für die mittelständischen Holzimporteure in Deutschland und im Binnenmarkt.

GD Holz sieht noch viele offene Fragen nach dem Brüsseler Trilog zur Verordnung endwaldungsfreie Lieferketten

Foto: ©istock

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